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   LAG Hessen, 02.11.2006 - 5 TaBVGa 196/06   

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https://dejure.org/2006,13243
LAG Hessen, 02.11.2006 - 5 TaBVGa 196/06 (https://dejure.org/2006,13243)
LAG Hessen, Entscheidung vom 02.11.2006 - 5 TaBVGa 196/06 (https://dejure.org/2006,13243)
LAG Hessen, Entscheidung vom 02. November 2006 - 5 TaBVGa 196/06 (https://dejure.org/2006,13243)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 87 Abs 1 Nr 1 BetrVG, § 935 ZPO, § 940 ZPO, § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 85 Abs 2 ArbGG
    Mitbestimmungsrecht des Gesamtbetriebsrats - Verlangen eines polizeilichen Führungszeugnisses von allen Arbeitnehmern eines Finanzdienstleistungsinstitutes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufforderung an die Arbeitnehmer eines Finanzdienstleistungsinstitutes zur Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses im Zwei-Jahres-Turnus als mitbestimmungspflichtige Regelung; Gewährleistung der Zuverlässigkeit gem. § 14 Abs. 2 Nr. 3 Geldwäschegesetz (GWG); ...

  • Judicialis

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1; ; GwG § 14 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1; GwG § 14 Abs. 2 Nr. 3
    Mitbestimmung bei Nachweis der Zuverlässigkeit durch Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 46/01

    Mitbestimmung bei der Einführung von Namensschildern für Fahrpersonal

    Auszug aus LAG Hessen, 02.11.2006 - 5 TaBVGa 196/06
    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (beispielsweise Beschluss vom 11.06.2002 - 1 ABR 46/01 - NZA 2002, S. 1299 f.), ist Gegenstand dieses Mitbestimmungstatbestandes das betriebliche Zusammenleben und Zusammenwirken der Arbeitnehmer.
  • BAG, 18.09.1991 - 7 ABR 63/90

    Zugang von Journalisten zum Betriebsratsbüro

    Auszug aus LAG Hessen, 02.11.2006 - 5 TaBVGa 196/06
    Nach der von der Beschwerdekammer befolgten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 18.09.1991 - 7 ABR 63/90 - DB 1992, S. 434 f.) ist ein auf die Unterlassung einer bestimmten Handlung gerichteter Antrag, der sich einschränkungslos auf alle denkbaren Fallgestaltungen erstreckt (Globalantrag), unbegründet, wenn er auch nur einen Sachverhalt mit umfasst, bei dem das begehrte Recht nicht oder nicht einschränkungslos besteht.
  • ArbG Bielefeld, 01.08.2017 - 5 BVGa 10/17

    Mitbestimmungsrecht bei Vorlage polizeilicher Führungszeugnisse

    Denn die Arbeitnehmer werden aufgefordert, ihr gesamtes strafrechtliches Verhalten aus der Vergangenheit ihr gegenüber offen zu legen (vgl. dazu Beschluss des LAG Hessen vom 02.11.2006, Aktenzeichen 5 TaBVGa 196/06).
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